Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

I   Geltungsbereich

Die XIQIT GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden.

Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die XIQIT GmbH wirksam.

Alle Abreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen sowie Leistungs- und Lieferzeitpunkte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von der XIQIT GmbH bestätigt werden. An einen schriftlichen Auftrag ist der Kunde 14 Tage gebunden.

Der Vertrag und die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

II   Webhosting-Service

2   Leistungsumfang, Entgelte, Zahlungsbedingungen

2.1   Der Leistungsumfang der Dienste ergibt sich aus der Kundeninformation.

2.2   Der XIQIT GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

2.3   Die XIQIT GmbH behält sich darüber hinausgehende Änderungen an grundlegenden Eigenschaften der Dienste in angemessenem Rahmen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. Die XIQIT GmbH wird derartige Änderungen dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden hieraus ausgeschlossen.

2.4   Die Nutzung der Dienste erfolgt gemäß der Kundeninformation. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.

2.5   Für die Inanspruchnahme der Dienste gilt die zum Vertragsabschluss gültige Preisstellung der XIQIT GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer.

2.6   Die XIQIT GmbH behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten an seine Mailadresse oder postalisch mitgeteilt. Eine Erhöhung der Entgelte bewirkt ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen.

2.7   Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des -endes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.

2.8   Soweit laufenden Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (Transferleistung, Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich die vereinbarten Gebühren nicht, wenn der Kunde den vereinbarungsgemäß bereitgestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Wenn der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes verpflichtet.

2.9   Die monatlichen Pauschalentgelte sind – soweit nichts anderes vereinbart wird – im Voraus mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung zu entrichten. Zusätzlich anfallende, variable Entgelte werden im Folgemonat in Rechnung gestellt und sind mit der dann anfallenden monatlichen Pauschalgebühr zu begleichen.

2.10   Alle Entgelte sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

2.11   Einwendungen des Kunden gegen die Höhe nutzungsabhängiger Entgelte sind schriftlich zu erheben; nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum sind sie ausgeschlossen. Die XIQIT GmbH hat die einwandfreie Berechnung der Gebühren sowie die Fehlerfreiheit des Berechnungssystems nachzuweisen. Behauptet der Kunde, Dienste seien mangelhaft gewesen, so trägt er hierfür die Beweislast.

2.12   Kommt ein Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug, so kann die XIQIT GmbH nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung den Dienst für den Kunden sperren. Die XIQIT GmbH kann nach weiterer erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

2.13   Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die XIQIT GmbH berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugs an Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen, es sein denn, der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden nach. Die XIQIT GmbH behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens sowie der Mahnkosten ab der zweiten Mahnung vor.

2.14   Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen dem Kunden und der XIQIT GmbH sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.

2.15   Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.16   Im Falle einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder eines Zahlungsverzugs des Kunden ist die XIQIT GmbH berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

3   Gewährleistung

3.1   Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, sowie sonstige Störungen, auf die die XIQIT GmbH keinen Einfluss hat und die von der XIQIT GmbH nicht zu vertreten sind, entbinden die XIQIT GmbH für ihre Dauer sowie einer zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

3.2   Im Falle von nicht durch die XIQIT GmbH zu vertretende erheblichen Beeinträchtigungen von mehr als einer Woche Dauer ist der Kunde berechtigt, zeitanteilig die monatlichen Gebühren zu kürzen. Hat die XIQIT GmbH die Beeinträchtigungen zu vertreten, so ist der Kunde nach einem Tag zu einer anteiligen Kürzung berechtigt.

3.3   Die Nutzung des Maildienstes durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Kunden ist bekannt, dass die XIQIT GmbH die mittels des Dienstes übermittelten Informationen und Daten nicht erstellt hat. Die XIQIT GmbH haftet daher nicht für die mittels des Dienstes übermittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind, soweit der Mangel nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der XIQIT GmbH beruht.

4   Pflichten des Kunden

4.1   Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen der XIQIT GmbH; er teilt XIQIT GmbH erkennbare Mängel und Störungen mit. Sofern Mängel oder Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden aufgetreten sind, hat der Kunde bei einem verschuldeten Irrtum seinerseits über die Ursache der XIQIT GmbH alle bei der Beseitigung entstandenen Kosten zu ersetzen.

4.2   Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet,

  • keine Inhalte zu verbreiten oder auf sie durch Hyperlinks zu verweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, insbesondere deren Urheberrechte, oder die guten Sitten verstoßen wird;
  • eine übermäßige Nutzung der Netzinfrastruktur durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z.B. Mail-Spamming) und die Entstehung von nicht sachgerechten Mehrkosten bei der XIQIT GmbH oder Dritten zu vermeiden;
  • Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in Newsgroups, Mailinglisten oder anderen Foren zu unterlassen.
  • alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen;
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Zugangskennungen geheim zu halten und unverzüglich deren Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht befugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit dies gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste erforderlich ist.

4.3   Die Verantwortung für Inhalte des Kunden, zu denen die XIQIT GmbH den Zugang zur Nutzung vermittelt bzw. zur Nutzung bereithält, trägt der Kunde. Liegen der XIQIT GmbH Hinweise vor, nach denen die Inhalte des Kunden sitten-, rechts- oder vertragswidrig (z.B. Pflichtverletzungen nach 4.2) sind, so ist es ihr gestattet, Einsicht in die über den Dienst bereitgehaltenen Inhalte zu nehmen.
Die XIQIT GmbH behält sich vor, den Zugang zur Nutzung von Kunden sitten-, rechts- oder vertragswidrigen Inhalten des Kunden zu blockieren. Im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen diese Pflichten ist die XIQIT GmbH berechtigt, die Dienste nach erfolgloser Abmahnung gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Sollte die XIQIT GmbH aus diesen Gründen eine Blockierung oder Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der XIQIT GmbH leistungspflichtig.

4.4   Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).

4.5   Die XIQIT GmbH behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen, grundsätzlich zu sperren oder im Einzelfall zu unterbinden.

4.6   Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

4.7   Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er zum Ersatz des der XIQIT GmbH hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und stellt die XIQIT GmbH von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von derartigen Rechtsverstößen des Kunden gegen sie geltend gemacht werden können.

5   Datensicherheit, Aufbewahrung von E-Mails

5.1   Soweit Daten an die XIQIT GmbH übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

5.2   Die XIQIT GmbH sichert die Serverinhalte in dem in der Kundeninformation angegebenen Intervallen sorgfältig. Sollte dennoch ein Datenverlust auftreten, überträgt der Kunde nochmals unentgeltlich die betreffenden Daten auf den Server der XIQIT GmbH.

5.3   Die XIQIT GmbH behält sich das Recht vor, gewisse Systeme Dritter von der Nutzung der Dienste auszuschließen oder die Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen, um übermäßige Beeinträchtigungen der Qualität der Dienstleistung zu vermeiden. Dies bedeutet insbesondere, dass Mail von Systemen, die als Absender von unaufgefordert zugesandter Massenmail bekannt sind, nicht entgegen genommen wird. Ähnliches Vorgehen kann auch bei anderen Diensten angewendet werden, etwa im Falle von Angriffen auf den Server der XIQIT GmbH.

5.4   Die XIQIT GmbH ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Mailboxen eingegangene E-Mails zu löschen, wenn sie 40 Tage gespeichert wurden.

6   Vertragsbeginn und -ende

6.1   Mit dem Tag der Bekanntgabe der Zugangskennung an den Kunden entsteht zwischen dem Kunden und der XIQIT GmbH das Vertragsverhältnis.

6.2   Vertragsdauer und Kündigungsfristen der Dienste ergeben sich aus der Kundeninformation.

6.3   Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.

6.4   Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrags vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die XIQIT GmbH berechtigt, die Dienste sofort zu sperren sowie hinterlegte Inhalte und E-Mails sofort zu löschen.

III. IT-Dienstleistungen

1   Leistung und Prüfung

1.1   Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung von Konzepten, Global- und Detailanalysen, Erstellung von On- sowie Offlinepräsentationen und Individualprogrammen, Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Telefonische Beratung, Programmwartung, Erstellung von Programmträgern, sonstige Dienstleistungen.

1.2   Die Ausarbeitung individueller Konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

1.3   Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die XIQIT GmbH gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

1.4   Individuell erstellte Präsentationen, Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils Betroffene einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von der XIQIT GmbH akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert der XIQIT GmbH zu melden, die um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

1.5   Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

1.6   Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die XIQIT GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die XIQIT GmbH die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die XIQIT GmbH vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der XIQIT GmbH abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

1.7 Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2   Preise, Steuern und Gebühren

2.1   Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der XIQIT GmbH. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD-ROM, Floppy Disks, Streamer Tapes usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2   Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Schulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von der XIQIT GmbH zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.

2.3   Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3   Liefertermin

3.1   Die der XIQIT GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

3.2   Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der XIQIT GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der XIQIT GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der XIQIT GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.3   Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die XIQIT GmbH berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

4   Zahlung

4.1   Die der XIQIT GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.2   Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist die XIQIT GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.3   Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die XIQIT GmbH. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die XIQIT GmbH, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die XIQIT GmbH berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.

4.4   Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

5   Urheberrecht und Nutzung , Eigentumsvorbehalt

5.1   Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen der XIQIT GmbH bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

5.2   Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Urheberrechts- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

5.3   Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an einer Website werden von der XIQIT GmbH auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte indes erst, wenn der Anbieter dem Kunden die Website auf einem Datenträger übergeben und der Kunde die vertragliche geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden vertraglich geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei der XIQIT GmbH.

6   Rücktrittsrecht

6.1   Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der XIQIT GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

6.2   Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der XIQIT GmbH liegen, entbinden die XIQIT GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

6.3   Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der XIQIT GmbH möglich. Ist die XIQIT GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

7   Gewährleistung, Wartung, Änderungen

7.1   Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Punkt 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der XIQIT GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

7.2   Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der XIQIT GmbH zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der XIQIT GmbH durchgeführt.

7.3   Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der XIQIT GmbH gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

7.4   Ferner übernimmt die XIQIT GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.5   Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die XIQIT GmbH.

7.6   Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

IV. Schlussbestimmungen

7   Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

7.1   Die XIQIT GmbH leistet Schadensersatz

  • für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von der XIQIT GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden;
  • nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
  • für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte.

Die vorstehend genannte Haftung findet Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch auf die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

7.2   Außer in den vorstehend genannten Fällen haftet die XIQIT GmbH nicht.

7.3   Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Kunden von den sie begründenden tatsächlichen Umständen gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

8   Datenschutz

8.1   Die XIQIT GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Bestands- und Nutzungsdaten) des Kunden maschinell nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung.

9   Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1   Erfüllungsort ist der Sitz der XIQIT GmbH.

9.2   Ist der Kunde Kaufmann, so wird als der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der XIQIT GmbH vereinbart.

9.3   Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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